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   BFH, 18.05.1994 - XI R 62/93   

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BFH, 18.05.1994 - XI R 62/93 (https://dejure.org/1994,1700)
BFH, Entscheidung vom 18.05.1994 - XI R 62/93 (https://dejure.org/1994,1700)
BFH, Entscheidung vom 18. Mai 1994 - XI R 62/93 (https://dejure.org/1994,1700)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1980 § 1 Abs. 2 Satz 1, § 3 Abs. 11, § 3 a Abs. 1, § 4 Nr. 5 Buchst. c

  • Wolters Kluwer

    Börse - Broker - Besorgungsleistung - Warenterminkontrakt

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Umsatzsteuer: Besorgung von Warenterminkontrakten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Warenterminkontrakte an ausländischen Börsen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Besorgungsleistung i.S. des § 3 Abs. 11 UStG nur dann, wenn zu der Besorgung keine weiteren Leistungen mit wirtschaftlichem Gewicht erbracht werden - Angebot von Warentermineinlagen in Verbindung mit Broker in London keine Besorgungsleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 175, 142
  • BB 1994, 1628
  • BB 1994, 804
  • DB 1994, 1962
  • BStBl II 1994, 719
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 18.05.1994 - XI R 107/92

    Umsatzsteuerliche Behandlung der Besorgung von im Ausland abgewickelten

    Auszug aus BFH, 18.05.1994 - XI R 62/93
    Sie lassen sich deshalb nicht als (unselbständige) Nebenleistungen zu den Besorgungsleistungen als Hauptleistungen ansehen (ebenso zu einem ähnlich gelagerten Sachverhalt Senatsurteil vom 18. Mai 1994 XI R 107/92; anders Urteil des FG Düsseldorf vom 7. Juli 1993 5 K 68/90 U, nicht veröffentlicht - n. v. -).
  • BGH, 17.03.1992 - XI ZR 204/91

    Schadensersatzanspruch aus der Vermittlung von Warentermindirektgeschäften -

    Auszug aus BFH, 18.05.1994 - XI R 62/93
    Im Streitfall war die Leistung der Klägerin nicht auf die Besorgung der Brokerdienste zugunsten ihrer Klienten und auch nicht auf die damit verbundenen allgemeinen Aufklärungspflichten über die Risiken von Warentermingeschäften (vgl. dazu Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 17. März 1992 XI ZR 204/91, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1992, 1879; BGH-Beschluß vom 22. Juni 1993 XI ZR 215/92, NJW 1993, 2434) beschränkt.
  • BGH, 22.06.1993 - XI ZR 215/92

    Aufklärungspflicht bei Warenterminoptionen vor Auftragserteilung

    Auszug aus BFH, 18.05.1994 - XI R 62/93
    Im Streitfall war die Leistung der Klägerin nicht auf die Besorgung der Brokerdienste zugunsten ihrer Klienten und auch nicht auf die damit verbundenen allgemeinen Aufklärungspflichten über die Risiken von Warentermingeschäften (vgl. dazu Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 17. März 1992 XI ZR 204/91, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1992, 1879; BGH-Beschluß vom 22. Juni 1993 XI ZR 215/92, NJW 1993, 2434) beschränkt.
  • FG Köln, 15.12.1988 - 5 K 440/88

    Umsatzsteuer; steuerfreie Vermittlung

    Auszug aus BFH, 18.05.1994 - XI R 62/93
    Eine zusätzliche Beratungstätigkeit, die über eine Inkasso- und Auskunftstätigkeit hinausgeht (vgl. dazu Urteil des FG Köln vom 15. Dezember 1988 5 K 440/88, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1989, 257), kann den Charakter der Leistung in der Weise verändern, daß die Beratungsleistung nicht lediglich im Gefolge der Besorgungsleistung erbracht wird, sondern Beratung und Besorgung zu einer eigenständigen sonstigen Leistung zusammenzufassen sind.
  • BFH, 08.12.1994 - V R 132/93

    Keine unbeschränkte Steuerpflicht von Kindern, die im Ausland wohnen

    Eine Besorgungsleistung liegt vor, wenn ein Unternehmer für Rechnung eines anderen im eigenen Namen Leistungen, die er selbst nicht schuldet, durch einen Dritten erbringen läßt ("verdeckte Vermittlung"; vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 18. Mai 1994 XI R 62/93, BFHE 175, 142, BStBl II 1994, 719).

    Die Leistung des Besorgers ist aber nur dann einheitlich als Be sorgungsleistung zu beurteilen, wenn nicht neben der eigentlichen Besorgung weitere Leistungen von wirtschaftlichem Gewicht ausgeführt werden (BFH-Urteil in BFHE 175, 142, BStBl II 1994, 719 m. w. N.).

    Die durch Kapitalanlagegesellschaften wie der Klägerin erbrachten Dienstleistungen, die über die Besorgung der Brokerdienste, das Inkasso des Kapitals und die damit verbundenen Aufklärungspflichten über die Risiken von Warentermingeschäften hinausgehen, hat der XI. Senat des BFH nicht als Besorgungsleistungen i. S. des § 3 Abs. 11 UStG 1980, sondern als eigenständige Leistungen beurteilt (Urteile in BFHE 175, 142, BStBl II 1994, 719, und vom 18. Mai 1994 XI R 107/92, BFH/NV 1994, 913).

    Im Urteil in BFH/NV 1994, 913 hat er die Entscheidung des FG Düsseldorf vom 15. Juli 1992, 13 K 361/85 U (Entscheidungen der Finanzgerichte -- EFG -- 1993, 261), auf dessen Grundsätze sich das FG im Streitfall stützt, aufgehoben; im Urteil in BFHE 175, 142, BStBl II 1994, 719 (unter II. 1. am Ende) hat er sich ausdrücklich von dem hier angefochtenen Urteil des FG distanziert.

    Diese dienten nicht lediglich dazu, Anleger zu akquirieren und den Kontakt zu den Brokerhäusern herzustellen, sondern waren darauf ausgerichtet, die Anleger darüber hinausgehend zu unterstützen und ihren Anlageerfolg sicherzustellen (vgl. BFH in BFHE 175, 142, BStBl II 1994, 719).

    Die Dinge liegen weitgehend gleich wie im Fall des BFH-Urteils in BFHE 175, 142, BStBl II 1994, 719.

    Im Streitfall hat das FG den von ihm festgestellten Sachverhalt nicht nur in tatsächlicher Hinsicht anders gewürdigt als das FG im Fall des BFH-Urteils in BFHE 175, 142, BStBl II 1994, 719.

  • FG Düsseldorf, 20.03.2002 - 5 K 5950/98

    Termingeschäft-Vermittlung; Umsatzsteuer; Vermittlungsleistung; Leistungsort;

    Die Rechtsprechung des BFH hat bereits mehrfach bestätigt, dass die Inanspruchnahme fremder Brokerleistungen eine Sachverhaltsgestaltung darstellen kann, die die Anwendbarkeit des § 3 Abs. 11 UStG möglich erscheinen läßt (vgl. Urteile vom 18. Mai 1994 XI R 62/93, BFHE 175, 142, BStBl 1994, 719; vom 18. Mai 1994 XI R 107/92, BFH/NV 1994, 913; vom 8. Dezember 1994 V R 132/93, BFH/NV 1995, 1026).

    Sie ist der bloßen Besorgungsleistung auf diesem Sektor des Kapitalmarkts gem. § 3 Abs. 11 UStG nicht gleichzustellen, sondern stellt eine unspezifisch/allgemeine ´sonstige Leistung´ i.S. des § 3 Abs. 9 UStG dar (vgl. Urteile vom 18. Mai 1994 XI R 62/93; vom 18. Mai 1994 XI R 107/92; vom 8. Dezember 1994 V R 132/93, sämtlich a.a.O.).

    Die sonstige Leistung der FA 1 wäre - im Inland ausgeführt - mangels einer einschlägigen Steuerbefeiungsvorschrift steuerpflichtig (BFH-Urteile vom 18. Mai 1994 XI R 62/93; vom 18. Mai 1994 XI R 107/92; vom 8. Dezember 1994 V R 132/93, sämtlich a.a.O.); ihre Vermittlung wäre es daraufhin ebenso aus dem nämlichen Grund.

  • FG Berlin-Brandenburg, 17.12.2008 - 7 K 5384/05

    Spieleinsätze der Kunden eines Lotterievermittlers kein durchlaufender Posten -

    Letzteres setzt aber seinerseits voraus, dass die Besorgungsleistung (die Lotterieteilnahme) ganz im Vordergrund steht, zu ihr keine sonstigen Leistungen von eigenständigem substantiellen wirtschaftlichem Gewicht hinzutreten (BFH, Urteil vom 18. Mai 1994 - XI R 62/93 - BFHE 175, 142, BStBl II 1994, 719; Finanzgericht - FG - Düsseldorf, rechtskräftiges Urteil vom 9. Mai 2008 - 1 K 5404/05 U - Sammlung der Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2008, 1747, 1749/1750; Birkenfeld, Umsatzsteuer-Handbuch, § 69 Rz 59).

    Auch der BFH (Urteil vom 18. Mai 1994 - XI R 62/93 - BFHE 175, 142, BStBl II 1994, 719) hat die Verschaffung von Warenterminkontrakten, die mit umfangreichen Serviceleistungen verbunden war, als einheitliche, über die bloße Vermittlung hinaus gehende und daher dem Anwendungsbereich des § 3 Abs. 11 UStG nicht zugängliche Leistung angesehen.

  • BFH, 23.02.2000 - VIII R 80/98

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auch kann --trotz der Kausalitätsvermutung des § 119 (Nr. 3) FGO-- im Falle einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör dann nach § 126 Abs. 4 FGO verfahren werden, wenn dieser Verfahrensmangel nur einzelne Feststellungen betrifft, auf die es aus der Sicht der Revisionsinstanz unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ankommt (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 1992 4 C 42/89, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1992, 2042; BFH-Urteil vom 18. Mai 1994 XI R 62/93, BFHE 175, 142, BStBl II 1994, 719; Gräber/Ruban, a.a.O., § 119 Rz. 11, m.w.N.).
  • BFH, 30.03.2006 - V R 19/02

    Leistungsort der in § 3a Abs. 4 Nr. 10 UStG 1993 bezeichneten

    Auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. Mai 1994 XI R 62/93 (BFHE 175, 142, BStBl II 1994, 719), vom 18. Mai 1994 XI R 107/92 (BFH/NV 1994, 913) und vom 8. Dezember 1994 V R 132/93 (BFH/NV 1995, 1026) lässt sich die Auffassung des FG nicht stützen, weil sich diese Entscheidungen auf die Aussage beschränken, dass eine einheitlich als Besorgungsleistung zu beurteilende Leistung nur anzunehmen ist, wenn nicht neben der eigentlichen Besorgung weitere (Beratungs-)Leistungen von wirtschaftlichem Gewicht ausgeführt werden.
  • FG Düsseldorf, 09.05.2008 - 1 K 5404/05

    Erhebung von Umsatzsteuer für erbrachte Leistungen an die in den Niederlanden

    Letzteres ist der Fall, wenn die Leistungsteile so ineinander greifen, dass sie bei natürlicher Betrachtung hinter dem Ganzen zurücktreten (BFH, Urteil vom 18. Mai 1994 XI R 62/93, BStBl II 1994, 719; Leonard in Bunjes/Geist UStG § 3 Rdnr. 85).

    Kommt den neben der eigentlichen Besorgungsleistung erbrachten Leistungen jedoch wirtschaftliches Gewicht dergestalt zu, dass die einzelnen Faktoren der insgesamt erbrachten Leistungen so ineinander greifen, dass sie bei natürlicher Betrachtung hinter dem Ganzen zurücktreten, liegt keine Besorgungsleistung mehr vor, sondern eine eigenständige, nicht aufteilbare sonstige Leistung (BFH, Urteile vom 8. Dezember 1994 V R 132/93, BFH/NV 1995, 1026;vom 18. Mai 1994 XI R 62/93, BStBl II 1994, 719).

  • BFH, 06.06.2002 - V R 20/99

    Vorsteuerabzug; Rechnung

    Dies gilt jedoch dann nicht, wenn --wie hier-- nur einzelne Feststellungen betroffen sind, auf die es nicht ankommt (BFH-Urteil vom 18. Mai 1994 XI R 62/93, BFHE 175, 142, BStBl II 1994, 719, zu II. 2.).
  • BFH, 18.02.2003 - X B 111/02

    Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Nach der Rechtsprechung des BFH gilt dies nur dann nicht, wenn die Verletzung des rechtlichen Gehörs lediglich einzelne Feststellungen betrifft, auf die es für die Entscheidung aus der Sicht des Revisionsgerichts unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ankommt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 18. Mai 1994 XI R 62/93, BFHE 175, 142, BStBl II 1994, 719).
  • FG Köln, 12.08.1999 - 7 K 5358/95

    Steuerlich relevante Entschädigung bei Verzicht auf Tantiemeanspruch bei

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  • FG Bremen, 20.02.1998 - 297152V 2

    Vermittlung und Abwicklung von Termingeschäften; Rechtmäßigkeit eines

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